- Eine GbR entsteht automatisch, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Gewerbe oder eine Tätigkeit ausüben
- Es gibt kein Mindestkapital und keinen Notar – die Gründung kostet kaum etwas
- Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich mit ihrem Privatvermögen
- Für den Start brauchst du nur einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag und ggf. eine Gewerbeanmeldung
- Die GbR eignet sich besonders für Freiberufler-Teams, Nebenprojekte und frühe Phasen eines Unternehmens
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die einfachste Form, mit anderen zusammen selbstständig zu arbeiten. Keine Notarpflicht, kein Mindestkapital, kein Handelsregistereintrag. Du und dein Partner beschließt zusammenzuarbeiten, und schon seid ihr rechtlich gesehen eine GbR.
Das klingt bequem, und das ist es auch. Aber die GbR hat eine Kehrseite, die viele unterschätzen: die persönliche Haftung. Was genau das bedeutet und wie du eine GbR richtig aufsetzt, erfährst du hier.
Was ist eine GbR?
Die GbR ist die Grundform der Personengesellschaft im deutschen Recht. Geregelt ist sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 705 ff. Sie entsteht, sobald sich zwei oder mehr Personen zusammentun, um gemeinsam einen wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen. Das kann ein Gewerbebetrieb sein, aber auch eine freiberufliche Zusammenarbeit oder ein gemeinsames Projekt.
Typische Beispiele für GbRs sind Arzt- oder Anwaltspraxen, Architektur-Büros, Freelancer-Teams und kleinere Handwerksbetriebe. Auch viele Startups beginnen als GbR, bevor sie in eine haftungsbeschränkte Rechtsform wechseln.
GbR gründen: Schritt für Schritt
1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Formal ist kein Vertrag nötig, eine GbR kann sogar mündlich entstehen. In der Praxis ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag aber unbedingt empfehlenswert, weil er bei Streitigkeiten die Grundlage bildet.
Was gehört rein:
- Namen und Adressen aller Gesellschafter
- Zweck der GbR (Unternehmensgegenstand)
- Anteil jedes Gesellschafters am Gewinn und Verlust
- Wer die Geschäfte führt und wer unterschriftsberechtigt ist
- Regelungen zum Austritt eines Gesellschafters
- Was bei Auflösung der GbR passiert
Ohne klare Regelungen gilt das Gesetz als Lückenfüller, und das ist häufig nicht, was die Gründer wollten.
2. Gewerbe anmelden (falls gewerblich)
Freiberufler (Ärzte, Steuerberater, Architekten, Journalisten etc.) müssen kein Gewerbe anmelden. Alle anderen müssen das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt melden. Jeder Gesellschafter meldet dabei für sich an, oder es gibt eine gemeinsame Anmeldung unter dem Namen der GbR.
Die Kosten dafür liegen je nach Gemeinde bei 20–60 Euro.
3. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Das Finanzamt schickt nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die GbR erhält eine eigene Steuernummer für die Umsatzsteuer und die Feststellung der Einkünfte.
Wichtig: Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Die Gewinne werden auf die Gesellschafter verteilt und jeder versteuert seinen Anteil in seiner privaten Einkommensteuererklärung. Das nennt sich Transparenzprinzip.

4. Geschäftskonto eröffnen
Obwohl kein Geschäftskonto gesetzlich vorgeschrieben ist, solltest du vom ersten Tag an Privat- und Geschäftsfinanzen trennen. Das macht die Buchhaltung deutlich einfacher und schützt dich bei einer Betriebsprüfung. Viele Banken bieten Gemeinschaftskonten für GbRs an.
Die Haftungsfrage – der wichtigste Punkt
Jeder GbR-Gesellschafter haftet gesamtschuldnerisch und unbeschränkt. Das bedeutet: Wenn die GbR eine Schuld hat und der Gläubiger es will, kann er sich an jeden Gesellschafter einzeln wenden und von ihm die gesamte Schuld einfordern, unabhängig davon, wie groß sein Anteil an der GbR ist.
Ganz konkret: Wenn dein GbR-Partner einen Fehler macht, der zu einem Schadensersatz von 50.000 Euro führt, kann der Gläubiger das von dir verlangen. Dein Privatvermögen, dein Auto, dein Ersparstes, alles steht zur Verfügung.
Das ist der größte Unterschied zur UG oder GmbH und der Hauptgrund, warum viele Gründer früher oder später über einen Wechsel der Rechtsform nachdenken. Was das im Vergleich kostet, erklären wir im Artikel Businessplan erstellen.
Was kostet eine GbR-Gründung?
Das ist das Schöne an der GbR: Sie ist fast kostenlos zu gründen.
- Gesellschaftsvertrag: 0 Euro bei Eigenerstellung, 200–500 Euro beim Anwalt
- Gewerbeanmeldung: 20–60 Euro
- Kein Notar, kein Handelsregistereintrag
- Laufend: Buchhaltung, ggf. Steuerberater, IHK-Beitrag für Gewerbetreibende
Für Freiberufler fallen noch weniger Kosten an, da keine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
GbR vs. andere Rechtsformen
| Merkmal | GbR | UG | GmbH |
|---|---|---|---|
| Gründungsaufwand | Sehr gering | Mittel (Notar) | Mittel (Notar) |
| Mindestkapital | Keines | 1 Euro | 25.000 Euro |
| Haftung | Unbeschränkt, persönlich | Beschränkt | Beschränkt |
| Handelsregister | Nein | Ja | Ja |
| Gewerbesteuer | Ja (bei Gewerbebetrieb) | Ja (immer) | Ja (immer) |
Wann ist die GbR die richtige Wahl?
Die GbR macht Sinn, wenn du schnell und günstig starten willst und das Haftungsrisiko überschaubar ist. Gut geeignet ist sie für:
- Freelancer und Kreative, die gemeinsam Projekte umsetzen
- Freiberufliche Zusammenschlüsse (Ärzte, Anwälte, Berater)
- Kleinere Gewerbebetriebe mit wenig Außenhaftung
- Testphasen, bevor in eine GmbH oder UG gewechselt wird
Nicht geeignet ist sie für alles, was ein höheres Haftungsrisiko mit sich bringt, also Software-Entwicklung mit Haftungsrisiken, Produkte, Dienstleistungen mit Gewährleistungspflicht oder Bereiche, in denen Vertragspartner auf Kapitalnachweis bestehen.
Häufige Fehler bei der GbR-Gründung
- Kein schriftlicher Vertrag: Mündliche Absprachen führen fast immer zu Streit, wenn es um Gewinnverteilung oder Auflösung geht.
- Keine klare Rollenverteilung: Wer macht was? Wer hat welche Entscheidungsbefugnis? Das muss geregelt sein.
- Privat- und Geschäftsfinanzen mischen: Klassiker. Sorgt für Chaos bei der Buchhaltung.
- Haftung unterschätzen: Viele GbR-Gründer verdrängen, dass sie mit dem Privatvermögen haften, bis es zu spät ist.
Fazit
Die GbR ist die schnellste und günstigste Art, gemeinsam selbstständig zu sein. Kein Notar, kein Mindestkapital, keine langen Wartezeiten. Dafür trägst du das volle persönliche Haftungsrisiko.
Wenn das für dein Vorhaben akzeptabel ist, ist die GbR ein guter Start. Sobald das Geschäft wächst und das Haftungsrisiko steigt, lohnt sich der Wechsel in eine UG oder GmbH. Für die steuerliche Seite lohnt sich ein Blick auf den Artikel Steuern für Selbstständige, der die wichtigsten Grundlagen für Freiberufler und Gewerbetreibende erklärt.
FAQ
Kann ich eine GbR alleine gründen?
Nein. Eine GbR setzt mindestens zwei Gesellschafter voraus. Wer alleine gründen will, kann ein Einzelunternehmen anmelden oder eine UG gründen.
Braucht die GbR einen Namen?
Nicht zwingend. Viele GbRs laufen unter den Namen der Gesellschafter. Du kannst aber auch einen Zusatz wie „Mustermann & Partner GbR“ wählen. Achtung: Ohne Handelsregistereintrag darfst du keine Fantasiefirma ohne Gesellschafternamen führen.
Muss eine GbR ins Handelsregister?
Nein, eine GbR ist nicht im Handelsregister eingetragen. Ausnahme: Wenn sie als offene Handelsgesellschaft (OHG) gilt, weil der Betrieb einen vollkaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Dann ist eine Eintragung als OHG Pflicht.
Wie wird eine GbR aufgelöst?
Durch Gesellschafterbeschluss, Kündigung eines Gesellschafters, Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters oder Zweckerreichung. Die genauen Regelungen sollten im Gesellschaftsvertrag festgehalten sein.
Zahlen GbR-Gesellschafter Gewerbesteuer?
Die GbR selbst zahlt Gewerbesteuer, wenn sie einen Gewerbebetrieb führt. Freiberufliche GbRs sind gewerbesteuerfrei. Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet, sodass die tatsächliche Mehrbelastung in der Regel gering ist.
