- Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, wenn dein Umsatz unter 25.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich unter 100.000 Euro im laufenden Jahr liegt (ab 2025)
- Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und zahlst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt
- Dafür kannst du keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen
- Für Privatkunden ein Vorteil, für B2B-Kunden oft ein Nachteil
- Der Wechsel zur Regelbesteuerung ist möglich, aber für 5 Jahre bindend
Viele Gründer stellen sich die Frage: Muss ich wirklich von Anfang an Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen? Die Antwort: Nicht unbedingt. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht es, Rechnungen ohne Mehrwertsteuer auszustellen und spart damit Verwaltungsaufwand.
Ob das für dich die richtige Wahl ist, hängt von deiner Situation ab. Hier bekommst du einen klaren Überblick.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregel im deutschen Umsatzsteuerrecht. Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, können auf die Erhebung und Abführung von Umsatzsteuer verzichten.
Das klingt nach weniger Bürokratie, und das stimmt. Aber es gibt eine Kehrseite: Du darfst auch keine Vorsteuer abziehen. Das heißt, wenn du selbst eine Rechnung mit 19 % Mehrwertsteuer bezahlst, zum Beispiel für Software oder Büromaterial, bleibt dieser Betrag als Kosten bei dir hängen und du holst ihn nicht vom Finanzamt zurück.
Die Umsatzgrenzen ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue, deutlich höhere Grenzen:
- Vorjahresumsatz: maximal 25.000 Euro (netto)
- Laufendes Jahr: voraussichtlich unter 100.000 Euro
Bis Ende 2024 lagen die Grenzen bei 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr. Die Anhebung kommt vielen Freelancern und Neugründern zugute.
Überschreitest du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, bist du ab diesem Moment umsatzsteuerpflichtig, auch rückwirkend für den gesamten Rest des Jahres.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Einfachere Buchhaltung: Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, keine Jahres-USt-Erklärung für die Umsatzsteuer
- Günstigere Preise für Privatkunden: Du kannst deine Preise 19 % günstiger gestalten als die Konkurrenz oder denselben Betrag verlangen und trotzdem mehr netto behalten
- Weniger Verwaltungsaufwand gerade am Anfang, wenn noch viel anderes zu regeln ist
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Vorsteuerabzug: Alle Betriebsausgaben mit Mehrwertsteuer sind für dich teurer als für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer
- Nachteil im B2B-Bereich: Geschäftskunden, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, zahlen lieber an Unternehmer, die Umsatzsteuer ausweisen, weil sie diese erstattet bekommen. Du als Kleinunternehmer bietest diesen Vorteil nicht
- Umsatzgrenze als Wachstumsbremse: Wer näher an die Grenze kommt, muss aufpassen oder wechseln
- Wahrgenommene Professionalität: Manche Kunden sehen Kleinunternehmer-Rechnungen als Indiz für einen sehr kleinen Betrieb
Wie beantragst du die Kleinunternehmerregelung?
Du wählst sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung zuschickt. Dort gibt es eine entsprechende Option. Wenn du schon Unternehmer bist und wechseln möchtest, reicht ein formloses Schreiben ans Finanzamt.
Wichtig: Du musst auf jeder Rechnung den Hinweis angeben, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Der korrekte Hinweis lautet in etwa: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“
Wann lohnt sich die Regelbesteuerung mehr?
Du solltest von Anfang an zur Regelbesteuerung optieren, wenn:
- deine Kunden hauptsächlich Unternehmen sind, die Vorsteuer abziehen wollen
- du hohe Anfangsinvestitionen mit viel Mehrwertsteuer hast (Ausrüstung, Büro, Software)
- du kurzfristig die Umsatzgrenze überschreiten wirst
- du von Anfang an professionell wirken willst gegenüber Geschäftspartnern
Für Freelancer, die vor allem Privatpersonen betreuen, beispielsweise Nachhilfelehrer, Grafiker mit Privatkunden oder Handwerker im Endkundengeschäft, ist die Kleinunternehmerregelung dagegen oft die bessere Wahl am Anfang.
Wechsel zur Regelbesteuerung: Was musst du wissen?
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und dann zur Regelbesteuerung wechselt, ist daran für mindestens 5 Jahre gebunden. Das gilt auch umgekehrt: Wer sich einmal für die Regelbesteuerung entschieden hat, kann nicht sofort zurückwechseln.
Diese Bindungswirkung sorgt dafür, dass du dir die Entscheidung gut überlegen solltest. Mehr zum Thema Buchhaltung und Steuern im ersten Jahr findest du im Artikel Steuern für Selbstständige.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung ist ein sinnvolles Werkzeug für den Start, wenn deine Kunden Privatpersonen sind oder du mit sehr geringen Umsätzen beginnst. Sie spart Verwaltungsaufwand und kann die Preisgestaltung gegenüber Privatkunden vereinfachen.
Sobald du regelmäßig mit Unternehmen zusammenarbeitest oder hohe Investitionen planst, lohnt sich ein Vergleich, und meistens fällt er dann zugunsten der Regelbesteuerung aus. Im Zweifelsfall lohnt sich eine kurze Beratung beim Steuerberater, bevor du dich entscheidest. Das ist kein großer Aufwand und kann dir über die Jahre hinweg viel Geld sparen. Für eine gute Planung deines ersten Jahres hilft auch der Businessplan-Artikel weiter.
FAQ
Kann ich als GmbH die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, auch Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG können Kleinunternehmer sein, wenn sie die Umsatzgrenzen einhalten. In der Praxis ist das aber selten, weil die meisten GmbHs entweder höhere Umsätze haben oder von Anfang an mit Geschäftskunden zusammenarbeiten.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Wenn du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschreitest, bist du ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig. Du musst ab diesem Moment Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Das Finanzamt muss darüber informiert werden.
Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Das wäre ein Fehler, der dir teuer werden kann: Wenn du Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, bist du verpflichtet, sie auch ans Finanzamt abzuführen, auch wenn du eigentlich Kleinunternehmer bist (§ 14c UStG).
Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für die Einkommensteuer?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer zahlst du als Selbstständiger immer auf deinen Gewinn, egal ob Kleinunternehmer oder nicht.
