Eine Rechnung wurde falsch ausgestellt, und jetzt brauchst du eine korrigierte Version. Aber was muss draufstehen? Welche Pflichtangaben sind erforderlich, und wie unterscheidet sich eine korrigierte Rechnung von einer Stornorechnung? Hier bekommst du alle Antworten plus ein Muster, das du sofort verwenden kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine korrigierte Rechnung muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten
- Sie muss eindeutig als Korrektur erkennbar sein und auf die Originalrechnung verweisen
- Die Berichtigung kann rückwirkend den Vorsteuerabzug sichern
- Stornorechnung plus Neuausstellung ist der sauberste Weg bei größeren Fehlern
Was ist eine korrigierte Rechnung?
Eine korrigierte Rechnung (Berichtigungsrechnung) ist ein Dokument, das eine fehlerhafte Rechnung richtigstellt. Sie ersetzt die ursprüngliche Rechnung ganz oder teilweise und stellt sicher, dass der Empfänger ein formal korrektes Dokument für seinen Vorsteuerabzug hat.
Rechtlich ist die Berichtigung in § 31 Abs. 5 UStDV geregelt. Dort steht, dass eine Rechnung berichtigt werden kann, indem ein Dokument ausgestellt wird, das auf die ursprüngliche Rechnung Bezug nimmt und die fehlenden oder falschen Angaben korrigiert.
Pflichtangaben einer korrigierten Rechnung
Die korrigierte Rechnung muss alle Standardangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten, plus zusätzliche Angaben zur Korrektur:
- Überschrift – „Korrigierte Rechnung“ oder „Berichtigungsrechnung“
- Bezug zur Originalrechnung – Rechnungsnummer und Datum der fehlerhaften Rechnung
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers und des Empfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Rechnungsstellers
- Rechnungsdatum der Korrektur
- Rechnungsnummer (entweder die gleiche wie die Originalrechnung oder eine neue)
- Leistungsbeschreibung mit korrekten Angaben
- Leistungszeitraum
- Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag (korrigiert)
- Hinweis auf die Korrektur – Was wurde geändert?
Muster für eine korrigierte Rechnung
So könnte eine korrigierte Rechnung aussehen:
KORRIGIERTE RECHNUNG
Diese Rechnung ersetzt die Rechnung Nr. [Originalnummer] vom [Originaldatum].
Korrekturgrund: [z.B. „Falscher Steuersatz korrigiert“ oder „Rechnungsadresse berichtigt“]
Anschließend folgen alle regulären Rechnungsangaben mit den korrigierten Werten. Wichtig ist, dass der Empfänger auf einen Blick erkennt, was geändert wurde und welche Rechnung ersetzt wird.
Korrigierte Rechnung vs. Stornorechnung
Beide Wege sind zulässig, haben aber unterschiedliche Anwendungsfälle:
- Korrigierte Rechnung (Berichtigungsrechnung) – Geeignet bei formalen Fehlern wie falscher Adresse, fehlendem Leistungszeitraum oder Tippfehlern. Sie ersetzt das Original
- Stornorechnung + Neuausstellung – Empfohlen bei inhaltlichen Fehlern wie falschem Betrag, falschem Steuersatz oder komplett falscher Leistungsbeschreibung. Die Stornorechnung macht die Originalrechnung rückgängig (Negativbetrag), und die neue Rechnung startet sauber
Bei der Storno-Methode brauchst du drei Dokumente: die Originalrechnung, die Stornorechnung und die neue Rechnung. Bei der Berichtigungsmethode reichen zwei: Original und Korrektur. Details zur Rechnungskorrektur mit gleicher Nummer findest du in unserem Artikel über Rechnung korrigieren mit gleicher Rechnungsnummer.
Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug
Eine korrekte Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Empfängers. Wenn die Originalrechnung fehlerhaft war, kann der Empfänger die Vorsteuer erst mit der korrigierten Rechnung geltend machen. Laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wirkt die Berichtigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Originalrechnung, sodass dem Empfänger keine Nachteile entstehen.
Typische Korrekturszenarien
- Falscher Steuersatz – Du hast 7% statt 19% ausgewiesen. Erstelle eine Stornorechnung und eine neue Rechnung mit dem korrekten Steuersatz
- Falsche Adresse – Einfache Berichtigungsrechnung mit der korrekten Adresse reicht aus
- Fehlende Steuernummer – Berichtigungsrechnung mit ergänzter Steuernummer
- Falscher Betrag – Stornorechnung plus Neuausstellung ist der sicherste Weg
- Doppelte Rechnung – Storniere die Duplikat-Rechnung mit einer Gutschrift
Fazit
Eine korrigierte Rechnung muss als solche gekennzeichnet sein, auf die Originalrechnung verweisen und alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten. Bei formalen Fehlern reicht eine Berichtigungsrechnung, bei inhaltlichen Fehlern ist die Kombination aus Storno und Neuausstellung empfehlenswert. Achte auf vollständige Dokumentation und informiere den Rechnungsempfänger zeitnah.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine korrigierte Rechnung rückwirkend gelten?
Ja, laut Bundesfinanzhof wirkt die Berichtigung einer Rechnung auf den Zeitpunkt der Originalrechnung zurück. Der Vorsteuerabzug des Empfängers wird dadurch rückwirkend gesichert.
Muss ich die Originalrechnung aufbewahren?
Ja, sowohl die fehlerhafte Originalrechnung als auch die korrigierte Version müssen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
Wie nummeriere ich eine korrigierte Rechnung?
Du kannst entweder die gleiche Rechnungsnummer wie das Original verwenden (mit Zusatz „korrigiert“) oder eine neue Nummer vergeben. Wichtig ist, dass der Bezug zur Originalrechnung klar erkennbar bleibt.
