- Eine UG (haftungsbeschränkt) kannst du bereits ab 1 Euro Stammkapital gründen
- Die Gründungskosten liegen typischerweise bei 300–600 Euro (Notar + Handelsregistereintrag)
- Du musst 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage zurückhalten, bis 25.000 Euro erreicht sind
- Die UG ist ideal für Gründer mit wenig Startkapital, die trotzdem Haftungsbeschränkung wollen
- Sobald das Kapital ausreicht, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden
Die UG (haftungsbeschränkt) ist die günstigste Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft in Deutschland zu gründen. Kein Wunder also, dass sie gerade bei Erstgründern so beliebt ist: Du bekommst die Haftungsbeschränkung einer GmbH, ohne das notwendige Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufbringen zu müssen. Theoretisch reicht schon 1 Euro.
In der Praxis gibt es aber ein paar Dinge, die du vorher wissen solltest, damit die Gründung reibungslos läuft und du keine bösen Überraschungen erlebst. Diese Anleitung zeigt dir, wie du Schritt für Schritt vorgehst, was es kostet und wo die Unterschiede zur GmbH liegen.
Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Unterform der GmbH. Der vollständige Name lautet „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und muss auch so im Firmennamen stehen. Du darfst sie nicht einfach „UG“ nennen, ohne den Klammerzusatz.
Der größte Vorteil: Dein Privatvermögen ist geschützt. Wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht, haften Gläubiger nur auf das Gesellschaftsvermögen, nicht auf dein Konto oder dein Auto. Das ist der entscheidende Unterschied zur GbR oder zum Einzelunternehmen.
Was die UG von der GmbH unterscheidet, ist vor allem das Thema Stammkapital und Rücklagenpflicht. Dazu gleich mehr.
UG gründen: Schritt für Schritt
1. Gesellschaftsvertrag (Satzung) erstellen
Für eine UG mit einem einzigen Gesellschafter kannst du das sogenannte Musterprotokoll verwenden, das der Gesetzgeber bereitstellt. Das spart Zeit und Notarkosten. Bei mehreren Gründern oder komplexeren Regelungen (etwa zur Gewinnverteilung oder Geschäftsführervergütung) solltest du eine individuelle Satzung aufsetzen lassen.
Im Gesellschaftsvertrag legst du fest:
- Firma (Name) und Sitz der UG
- Unternehmensgegenstand (was macht die UG?)
- Stammkapital und Aufteilung der Geschäftsanteile
- Wer Geschäftsführer ist
2. Stammkapital einzahlen
Theoretisch reicht 1 Euro. Praktisch empfehlen die meisten Berater mindestens 500–1.000 Euro, weil die laufenden Kosten der UG (Buchhaltung, IHK-Beitrag etc.) sonst sofort das Kapital auffressen. Du zahlst das Stammkapital auf ein Geschäftskonto ein, bevor du zum Notar gehst.
Wichtig: Das Konto muss auf den Namen der „UG in Gründung“ (i.G.) eröffnet werden. Viele Banken bieten Online-Geschäftskonten an, die das ermöglichen.
3. Notartermin
Die Gründung einer UG muss notariell beurkundet werden. Du bringst mit:
- Personalausweis oder Reisepass aller Gesellschafter
- Den Gesellschaftsvertrag (oder nutzt das Musterprotokoll)
- Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals
Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag und meldet die UG anschließend beim Handelsregister an. Das übernimmt er in der Regel direkt, du musst da nichts extra tun.
4. Eintragung ins Handelsregister
Das Amtsgericht trägt die UG ins Handelsregister ein. Das dauert üblicherweise 1–3 Wochen. Erst ab diesem Zeitpunkt existiert die UG offiziell als juristische Person. Bis dahin handelst du als „UG (haftungsbeschränkt) in Gründung“ und haftest persönlich für alle Verbindlichkeiten aus dieser Zeit.

5. Gewerbe anmelden
Sobald die Eintragung erfolgt ist, meldest du das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Das kostet je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro und geht in der Regel auch online. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater) sind von der Gewerbesteuer befreit und brauchen kein Gewerbe anzumelden.
6. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Das Finanzamt schickt dir nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier gibst du u.a. den erwarteten Jahresgewinn an und wählst, ob du der Kleinunternehmerregelung unterliegen willst oder zur Umsatzsteuer optierst. Für die meisten GründerInnen empfiehlt sich von Anfang an ein Steuerberater, besonders wenn Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden sollen. Mehr dazu findest du im Artikel Steuern für Selbstständige.
Was kostet eine UG-Gründung?
Die Kosten hängen davon ab, ob du das Musterprotokoll nutzt oder eine individuelle Satzung aufsetzen lässt.
- Musterprotokoll (1 Gesellschafter): Notarkosten ca. 100–200 Euro, Handelsregistereintrag ca. 150 Euro. Gesamt: rund 300–400 Euro.
- Individuelle Satzung: Notarkosten 300–500 Euro je nach Stammkapital und Aufwand, Handelsregistereintrag ca. 150 Euro. Gesamt: 500–700 Euro.
- Stammkapital: Mindestens 1 Euro, realistisch 500–2.000 Euro.
Dazu kommen laufende Kosten: IHK-Beitrag (ab ca. 45 Euro/Jahr für Kleinunternehmen), Jahresabschluss beim Steuerberater (500–1.500 Euro/Jahr je nach Umsatz) und Buchführung.
Die Rücklagenpflicht – das musst du wissen
Das ist der Punkt, den viele UG-Gründer unterschätzen: Du musst 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzahlen. Diese Rücklage kann nicht ausgeschüttet werden und dient dazu, die UG schrittweise auf das GmbH-Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufzustocken.
Ganz konkret bedeutet das: Wenn deine UG im ersten Jahr 20.000 Euro Gewinn macht, gehen 5.000 Euro in die Rücklage. Du kannst nur die restlichen 15.000 Euro ausschütten oder ins Unternehmen reinvestieren.
Das klingt nach wenig, schränkt aber die Flexibilität ein und ist steuerlich zu berücksichtigen.
UG vs. GmbH – wo ist der Unterschied?
| Merkmal | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 1 Euro | 25.000 Euro |
| Haftung | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Rücklagenpflicht | 25 % des Jahresüberschusses | Keine |
| Außenwirkung | Geringer (signalisiert niedriges Kapital) | Höher (etabliertes Vertrauen) |
| Umwandlung | Möglich zur GmbH (ab 25.000 Euro Kapital) | – |
Wenn du die Wahl hast, 25.000 Euro aufzubringen, nimm direkt die GmbH. Die Außenwirkung ist besser, du hast keine Rücklagenpflicht und der Name klingt für viele Geschäftspartner seriöser. Die UG macht dann Sinn, wenn das Kapital fehlt oder du zunächst testen willst, ob das Geschäftsmodell funktioniert. Einen guten Überblick über die verschiedenen Rechtsformen bekommst du auch im Leitfaden zum Businessplan erstellen.
Häufige Fehler bei der UG-Gründung
- Zu wenig Stammkapital: 1 Euro ist möglich, aber unpraktisch. Die ersten Ausgaben (Notar, Gewerbeamt, Software) übersteigen das schnell.
- Kein eigenes Geschäftskonto: Privat- und Geschäftsfinanzen zu mischen ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei der Buchhaltung und kann steuerlich gefährlich werden.
- Rücklagenpflicht vergessen: Viele Gründer wissen nicht, dass 25 % des Gewinns thesauriert werden müssen. Das muss von Anfang an in der Buchhaltung berücksichtigt werden.
- Falsche Firmierung: Der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ ist Pflicht. Wer ihn weglässt, riskiert Abmahnungen.
- Ohne Steuerberater starten: Gerade bei der ersten Kapitalgesellschaft lohnt sich professionelle Unterstützung, auch wenn sie kostet.
Fazit
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine gute Wahl, wenn du mit wenig Kapital eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen willst. Sie schützt dein Privatvermögen, ist schnell gegründet und lässt sich später in eine GmbH umwandeln.
Das Wichtigste dabei ist: Plane von Anfang an realistisch mit den Kosten, vergiss die Rücklagenpflicht nicht und hole dir für Buchhaltung und Steuern professionelle Unterstützung. Wer das beherzigt, hat mit der UG eine solide Basis für den Start. Wenn du parallel dazu schon weißt, wohin dein Unternehmen soll, hilft dir der Artikel zu Unternehmenszielen formulieren weiter.
FAQ
Wie lange dauert die UG-Gründung?
Von der Notartermin-Buchung bis zur Eintragung ins Handelsregister vergehen in der Regel 2–4 Wochen. Den Notartermin selbst bekommst du meist innerhalb weniger Tage.
Kann ich eine UG alleine gründen?
Ja. Eine Ein-Personen-UG ist vollkommen normal und rechtlich zulässig. Du bist gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer.
Muss eine UG Gewerbesteuer zahlen?
Ja, grundsätzlich. Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH sind immer gewerbesteuerpflichtig, unabhängig davon, welche Tätigkeit sie ausüben. Lediglich der Freibetrag (24.500 Euro beim Einzelunternehmen) gilt für Kapitalgesellschaften nicht.
Was passiert, wenn die UG kein Geld hat, um die Rücklage zu bilden?
Die Rücklage ist nur aus dem Jahresüberschuss zu bilden. Wenn kein Gewinn erzielt wird, entfällt die Rücklagenpflicht in diesem Jahr. Es gibt keine Pflicht, Rücklagen aus dem Stammkapital zu bilden.
Kann man eine UG ohne Notar gründen?
Nein. Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt aktuell keine Möglichkeit, eine UG ohne Notar zu gründen.
